Pressemitteilung (KTF) | „Politische Abstimmungsvorgaben der Verwaltung gehen gar nicht“

Peinliches Versehen vor der letzten Kreistagssitzung: Durch eine irrtümlich im Informationssystem eingestellte Sitzungsmappe kommt ans Licht, wie die Verwaltung für einem ausgewählten Personenkreis vor Sitzungen offenbar regelmäßig Stellungnahmen einschließlich einer politischen Abstimmungsvorgabe bereitstellt. Der SPD als größten Oppositionsfraktion war dies bisher unbekannt. Sie zeigt sich irritiert und möchte wissen, wer diese exklusive Sitzungsvorbereitung erhält und wer die Praxis veranlasst hat.

„Wir als Oppositionsfraktion gehören offensichtlich üblicherweise nicht zum ausgewählten Adressatenkreis dieser exklusiven Sitzungsvorbereitung durch die Kreisverwaltung und haben diese Stellungnahmen nun erst durch ein Versehen der Verwaltung zum ersten Mal gesehen“, erklärt Dr. Philipp Neuhaus, Fraktionsvorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion im Main-Taunus-Kreis. Wenn die Verwaltung in neutraler Form inhaltliche oder rechtliche Einschätzungen zu Vorlagen des Kreistages abgebe, sei dies grundsätzlich nicht zu beanstanden. Was sich vor der letzten Kreistagssitzung offenbarte, gehe darüber jedoch entschieden hinaus: „Die hier wohl durch ein Versehen erstmals für alle Mitglieder des Kreistages einsehbaren Stellungnahmen besitzen subjektiv wertenden Charakter, legen politische Argumente in den Mund und geben explizit ein Abstimmungsverhalten vor. Da müssen wir uns fragen: Wer trifft im Main-Taunus-Kreis die politischen Entscheidungen? Die demokratisch gewählten Mitglieder des Kreistages im freien Mandat oder der Verwaltungsapparat des Landrates?“
Die SPD möchte nun wissen, wer diese Verfahrensweise veranlasst hat, wer üblicherweise diese Stellungnahmen erhält und seit wann diese Praxis existiert. Hierzu stellt sie nun eine Anfrage an den Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises. „Wenn Landrat Michael Cyriax (CDU) seine Verwaltung angewiesen hat, hier für bestimmte Mitglieder politischer Gremien die Sitzungsvorbereitung zu übernehmen und ein Abstimmungsverhalten vorzugeben, dann wäre dies äußerst bedenklich, besonders wenn eine parteipolitische Ungleichbehandlung stattfinden sollte. Die Verwaltung hat die Pflicht, sich politisch neutral zu verhalten. Wenn er hiervon gewusst oder dies gar veranlasst hat, muss dies dringend hinterfragt werden“, so Dr. Neuhaus weiter.