Im Prozess musste Geiger auch zugeben, dass die illegale Sammlung der Daten von Bürgern und Verwaltungsmitarbeitern auf über 50 CDs einzig und allein dazu diente, Rathausinternas zu veröffentlichen und damit seine Bürgermeisterkandidatur vorzubereiten. Auch die Lüge, dass Geiger die CDs Anwalt Bauer als Treuhänder zur Verwahrung gab, wurde von Geiger im Prozess zugegeben. Er hat also die Eschborner Bevölkerung, die Politik und die Rathausmitarbeiter jahrelang belogen."
"Enttäuschend war auch," so Veeck, "dass Geiger seine Entschuldigung, die wesentlich für das geringere Strafmaß war, nicht selbst aussprach, sondern sich dafür hinter seinem Rechtsanwalt versteckte."
Zum Ergebnis Bernhard Veeck: "Wir glauben genau wie der vorsitzende Strafrichter am Landgericht Frankfurt Immerschmitt: Nach dem vollständigen Vertrauensbruch braucht Eschborn an der Verwaltungsspitze einen absoluten Neustart. Und ein Neustart ist nach Auffassung der SPD mit Bürgermeister Geiger nicht möglich."
Zum weiteren Vorgehen die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Sauter: "Für uns steht alleine das Wohl der Eschborner Bürger und der Mitarbeiter der Verwaltung im Vordergrund. Wir wissen, ein Abwahlverfahren wird sich über mehrere Monate hinziehen. Wir glauben aber, dass es dem Bürger nach Geigers Geständnisses nicht zugemutet werden kann, ein Abwahlverfahren oder gar das Ende der Amtszeit tatenlos abzuwarten, wie es die CDU vorschlägt. Daher haben wir uns entschieden, zunächst Bürgermeister Geiger aufzufordern, von seinem Amt zurückzutreten. Weiter wird die SPD-Fraktion die FDP-Fraktion, Landrat Cyriax als Dienstaufsicht sowie den hessischen Datenschutzbeauftragten anschreiben, um zum Wohle der Bürger und der Mitarbeiter Einfluss auf den Bürgermeister zu nehmen, dass er zurücktritt oder von seinen Pflichten entbunden wird."
"Wir können nur hoffen, dass Bürgermeister Geiger nach seinem Geständnis nun auch die Kraft aufbringt, die politische Verantwortung für sein jahrelanges illegales Handeln zu übernehmen. Ein "weiter so" wird in Eschborn einen nicht wieder gutzumachenden Schaden verursachen. Und wir stehen zu unserem Wort, dass wir nach dem Urteil bei einer Rücktrittsweigerung als Ultima Ratio zu Gesprächen über ein Abwahlverfahren bereit sind." so Bernhard Veeck abschließend.